Veröffentlicht in 4.Mose, Numeri

Erbrecht der Töchter

4. Mose 27,1-11 (6.7)

„Und der HERR sprach zu ihm: Die Töchter Zelofhads haben recht geredet. Du sollst ihnen ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters geben und sollst ihres Vaters Erbe ihnen zuwenden.“

Gott wollte den Israeliten im gelobten Land, wenn sie es einnahmen, ihren Stämmen Gebiete nach deren Größe zuteilen. Dort sollte der Besitz eines jeden von Generation zu Generation weitervererbt werden. Die Söhne waren dabei erbberechtigt. Was aber, wenn ein Mann starb und nur Töchter hinterließ? Genau dieses Problem hatten die fünf Töchter des Zelofhad vom Stamm Manasse. Ihr Vater war gestorben, weil er der ungehorsamen älteren Generation der Israeliten angehört hatte, welche starben, ohne das gelobte Land gesehen zu haben. Im Grund war es damals undenkbar, dass Töchter Erben waren. Aber anstatt den fünf Frauen einen abschlägigen Bescheid nach seinem eigenen Urteilen zu geben, brachte Mose die Sache vor den HERRN. Und der gab den Töchtern des Zelofhad Recht: Nebst den Brüdern ihres Vaters sollten auch sie einen Anteil am Erbe ihres Vaters bekommen. Das war wie ein juristischer Präzedenzfall. Nun waren auch Frauen erbberechtigt, so ein Mann, der starb, keine Söhne hatte. Sollte er gar keine Kinder haben, waren seine nächsten (männlichen) Verwandten die Erben. Dank fünf aktiven Frauen und einem treuen Beter, der auf Gott hörte, schuf der HERR hier Neues im Leben seines Volkes – und erhielt den Segen des Erbes für jeden ihrer Stämme.

Gebet: Danke, HERR, dass du uns und deinen Segen erhältst. Gib mir Gebetsgeist und deine Orientierung.

Ein Wort: Wertvolle Frauen für Gottes Werk