Veröffentlicht in 4.Mose

Am Erbe festhalten

4. Mose 36,1-13 (7)

„damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter.“

Gott hatte es erlaubt, dass wenn ein Mann keine Söhne hatte, sondern nur Töchter, Letztere Erbinnen sein durften. Konkret hatten dies die Töchter des Zelofhad vom Stamm Manasse gefordert und Recht bekommen. Nun aber gab es ein Problem, welches die Häupter der betroffenen Sippe vor Mose brachten: Heiratete eine Erbin einen Mann von einem anderen Stamm, so fiel ihr Erbteil an den Stamm ihres Mannes und das Gebiet ihres Herkunftsstammes wurde um diesen Teil verkleinert. Die Sippenoberhäupter ahnten, dass es dem HERRN nicht gefällt, wenn man die Grenzen, die er gesetzt oder gebilligt hat, verrückt (Spr. 22,28). Sie bekamen Recht. Gott gebot Zelofhads Töchtern, zwar zu heiraten, wenn sie wollten, aber die Männer mussten von einem Geschlecht aus dem Stamm ihres Vaters sein. Fortan galt dieses Gebot für alle Erbinnen, damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an einen andern fielen. Das Gottesvolk sollte am vom HERRN bekommenen Erbe festhalten. Dieses Festhalten steht auch für ein erfülltes Glaubensleben: Wir erinnern uns mit Freude und Dankbarkeit an den vom HERRN bekommenen Segen. Wir versuchen, nach Gottes Wort zu leben. Und wir lassen uns genügen an dem, was Gott uns gegeben hat, und folgen nicht unseren Begierden nach mehr Geld, Ansehen usw.

Gebet: HERR, danke für deinen Segen. Hilf mir, daran festzuhalten und deinem Wort zu gehorchen.

Ein Wort: Ein auf den HERRN ausgerichtetes Leben

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Freistädte

4. Mose 35,1-34 (12)

„Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.“

Die Israeliten sollten in Kanaan das Land unter ihren Stämmen aufteilen. Die Leviten als Diener Gottes sollten kein eigenes Gebiet erhalten, denn der HERR selber war ihr Erbteil (5. Mo 10,9). Stattdessen sollten ihnen insgesamt 48 Städte und deren Umland als Wohnort und Viehwirtschaftsfläche dienen. Unter diesen Städten waren auch sechs Freistädte. In diese sollte jemand fliehen können, der aus Versehen einen Menschen getötet hatte. Solche Zuflucht boten die Städte sowohl für die Israeliten als auch für die Fremdlinge unter ihnen. Gott legte auch fest, was als vorsätzlicher Mord galt und was als versehentlicher Totschlag. Auf Mord stand die Todesstrafe, und der nächste Verwandte des Getöteten durfte diese vollstrecken. Mit Geld konnte man keinen Mörder freikaufen, denn das Land konnte nicht entsühnt werden von darin vergossenem Blut, außer durch das Blut dessen, der das Blut vergossen hatte. Wer ohne böse Absicht einen Totschlag begangen hatte, kam vor Gericht. Wurde er unschuldig gesprochen, musste er aber in der Freistadt bleiben, in die er geflohen war, bis der amtierende Hohepriester gestorben war. So lernte er, wie wertvoll Gott Menschenleben sieht. Wir sind alle Sünder, Übertreter und Totschläger von Gottes Geboten. Unser Zufluchtsort ist Jesus, der durch seinen Tod am Kreuz für unsere Schuld Sühne geschaffen hat.

Gebet: HERR, ich tue Buße für meine Sünden

Ein Wort: Jesus ist mein Zufluchtsort