Veröffentlicht in Josua

Freistädte

Josua 20,1-9 (2)

„Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe.“

Die Israeliten kamen aus einer Kultur, in der sie selbst keine Rechte hatten. Also nahm jede Familie bei Streitigkeiten das Recht in die eigene Hand. Bei Mord und Totschlag sollte der Bluträcher dem Täter das Leben nehmen. Solches führt bis heute zur Eskalation der Gewalt. Da Totschlag im Unterschied zum Mord unbeabsichtigt geschieht, schob Gott seinem Volk einen Riegel vor. Die jeweils zentral in einer Region gelegenen Freistädte sollten als Orte der Gerichtsbarkeit dienen. Das schützte auch vor Fehlurteilen durch eine tendenziell eher parteiische örtliche Justiz. Der Schutz des Totschlägers vor Willkür und Blutrache wurde auch Fremdlingen gewährt, also Ausländern bzw. Einheimischen, die nicht zum Volk Israel zählten. Und nach dem Tod des jeweils amtierenden Hohenpriesters durfte der Totschläger unbehelligt in seine Heimat zurückkehren. Er hatte begründete Hoffnung auf einen echten Neuanfang. Insgesamt wurden westlich und östlich des Jordans je drei Städte als Freistädte bestimmt. Sie lagen jeweils zentral im Norden, in der Mitte und im Süden des Gebiets, das Gott seinem Volk Israel anvertraut hatte.

Gebet: Herr Jesus, danke für deine Barmherzigkeit und Gnade, dass ich trotz meiner Schuld jederzeit zu deinem Kreuz fliehen und Schutz und Bewahrung und einen Neuanfang erfahren darf.

Ein Wort: Eile zu der Freistadt, zu Jesus!